Eichung von Waagen
Die gesetzlichen Vorschriften zur Eichpflicht von Waagen sind im Mess- und Eichgesetz (MessEG), in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) sowie in der EU-Richtlinie 2014/31/EU festgelegt.
Unser Service umfasst die professionelle Vorbereitung und Begleitung der Eichung. Als zertifizierter Instandsetzer der Eichdirektion Nord sorgt unser geschultes Team für einen reibungslosen Ablauf. Vor der Eichung wird die Waage bei Bedarf justiert, ein Eckenabgleich durchgeführt oder das Typenschild ersetzt. Da bei einer Nacheichung nur geringe Abweichungen zulässig sind – beispielsweise bei Industriewaagen unter Volllast maximal 1,5 e – ist höchste Präzision erforderlich.
Wir betreuen die Nacheichung von Laborwaagen, Industriewaagen, medizinischen Waagen und Sonderwaagen. Die Wägetechnik Nord GmbH verfügt über bis zu 8000 kg M1-Prüfgewichte, bis zu 60 kg F1-Gewichte sowie ausreichend E2-Gewichte für die Eichung von hochpräzisen Analysenwaagen. Alle Prüfgewichte werden jährlich einer Rekalibrierung unterzogen.
Die Eichung kann entweder in unserer Werkstatt erfolgen, wo die Eichdirektion Nord regelmäßig Prüfungen durchführt, oder direkt bei Ihnen vor Ort. Unser mobiler Service deckt die Regionen Schleswig-Holstein, Hamburg, Nord-Niedersachsen sowie West-Mecklenburg-Vorpommern ab.
Wir übernehmen die Terminabstimmung mit dem zuständigen Eichamt und stellen die benötigten Prüfmittel bereit. Wichtig: Der Antrag zur Nacheichung muss spätestens zehn Wochen vor Jahresende eingereicht werden, also bis Mitte Oktober beim zuständigen Eichamt vorliegen.



Welche Waagen unterliegen der Eichpflicht?
Bestimmte Waagen müssen geeicht sein, wenn sie in folgenden Bereichen eingesetzt werden:
- Im geschäftlichen Verkehr, wenn der Preis einer Ware durch das Gewicht bestimmt wird
- Bei der Produktion von Fertigverpackungen
- Für amtliche Zwecke, etwa zur Berechnung von Gebühren, Zöllen oder Strafen
- In der Arzneimittelherstellung zur exakten Dosierung
- In medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern & Arztpraxen, sofern die Waage zur Diagnose/Behandlung genutzt wird
- Im gewerblichen Warenhandel
Gültigkeitsdauer einer Eichung
Die Eichfrist einer Waage hängt von ihrem Einsatzbereich und ihrer Bauart ab:
- Industriewaagen bis 2.990 kg: 2 Jahre (z. B. Tischwaagen, Plattformwaagen, Bodenwaagen)
- Industriewaagen ab 3.000 kg: 3 Jahre (z. B. hochlastfähige Bodenwaagen, Fahrzeugwaagen)
- Selbsttätige Kontrollwaagen (SKW): 1 Jahr
- Medizinische Waagen in Krankenhäusern oder Kliniken: 4 Jahre (z. B. Personenwaagen, Rollstuhlwaagen, Sitzwaagen)
- Medizinische Waagen in Arztpraxen: Unbefristet – die Erstersteichung bzw. Konformitätsbewertung des Herstellers genügt
- Bettenwaagen in Krankenhäusern: 2 Jahre
- Laborwaagen in Apotheken oder Laboren: 2 Jahre
Was kostet eine Eichung?
Die Kosten für eine Eichung sind durch die Landeseichbehörden gesetzlich festgelegt. Eine detaillierte Übersicht der Gebühren ist in der Mess- und Eichgebührenverordnung des zuständigen Eichamtes zu finden.
Die Gebührenhöhe wird von mehreren Faktoren beeinflusst, darunter:
- Zugehörige Eichklasse (I, II, III, IV)
- Wägebereich der Waage
- Ob es sich um eine Ein- oder Mehrbereichswaage handelt
- Vorhandene Peripheriegeräte (z. B. EDV-Anschluss oder Drucker)
- Ob die Waage als nicht selbsttätig (NSW) oder selbsttätig (SWA) klassifiziert ist
Falls eine Waage außerhalb der zulässigen Toleranz liegt und vom Eichamt beanstandet wird, entstehen dennoch Eichgebühren. In diesem Fall sind eine Justierung oder Reparatur erforderlich, wodurch zusätzliche Kosten für eine erneute Prüfung anfallen.
